Wohnung mieten

Keiner möchte, dass die Wohnungssuche ein Reinfall wird. So sollte man einiges als Neumieter beachten, denn es werden einem einige Stolpersteine von neugierigen Vermietern und Maklern und auch durch gewisse Knebelklauseln gelegt.

Was ist zu beachten?

1. Selbstauskunft

Hier sind wahrheitsgemäß folgende Fragen zu beantworten, wie Beruf, Einkommen und Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen.

Andere Fragen, wie Rauchgewohnheiten, Gesundheitszustand oder auch die Familienplanung, können mit einem kleinem Flunkern beantwortet werden.

2.  Makler

Kommt durch den Makler ein Mietvertrag zustande, hat er Anspruch auf Provision, ansonsten nicht.

Der Makler darf kein Geldnehmen für eine Wohnungsbesichtigung, Fahrkosten oder anderen Aufwendungen. Außer es wurde vorher ausdrücklich vereinbart, dass für andere Aufwendungen ein Entgelt zu zahlen ist.

Die Höhe der Provision darf nicht höher als zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

3. Mietvertrag

Eine starre Festlegung, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen (unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung) pauschal nach 5 Jahren durchzuführen, sind unwirksam.

Auch Klauseln, dass der Mieter generell nach seinem Auszug renovieren muss, sind rechtlich nicht relevant. Auch darf nicht im Mietvertrag festgelegt sein, dass die Renovierung nur von einem Fachmann auszuführen sind.

Das bedeutet nun nicht, dass der Mieter nun generell beim Auszug nicht renovieren muss. Doch es kann sein, dass der Mieter kurze Zeit vorher renoviert hat und der Zustand der Wohnung ordnungsgemäß ist.

Der Mieter darf die Renovierung selbst durchführen.

Der Vermieter muss keine Katzen und Hunde dulden, doch ein generelles Tierverbot darf er nicht aussprechen.

Mitunter enthalten Mietsverträge unwirksame Vertragsklauseln und demzufolge ist es ratsam, den Mietsvertrag vor der Unterschrift von Experten prüfen zu lassen.

4. Kaution

Die Höhe der Kaution darf höchsten drei Monatskaltmieten betragen. Auch muss der Mieter die Kaution nicht auf einmal bezahlen.

Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen, wobei die erste Rate nach dem Einzug fällig wird.

5. Zustand der Wohnung

Wer eine neue Wohnung gefunden hat und diese besichtigt, sollte sich den Zustand der Wände, Böden, Fenster und Elektrogeräte genauestens ansehen.

So sollten die Wände und Böden auf keinen Fall nass und schimmlig sein. Auch die Elektrogeräte müssen einwandfrei funktionieren. Es sollte eine Bedienungsanleitung und Garantieschein vorhanden sein.

Ganz wichtig ist der Zustand der Fenster. Sind die nicht in Ordnung, kann sich das auf die Strom -und Heizkosten auswirken.

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  1. Thomas
    Nov 7th, 2013 um 08:01

    Super Beitrag! Ich habe das Kapitel „Wohnungssuche“ jetzt auch endlich erfolgreich abschließen können. Die Studienzeit = WG-Zeit ist jetzt vorbei, daher war ich auch der Suche nach einer zwei-Zimmer-Wohnung in Köln. Ich denke, dass das schon einiges sagt. Der Wohnungsmarkt in Köln ist ja bekanntlicherweise sehr angespannt.

    Und es gibt ja so viel zu beachten! Außerdem möchte man ja auch nicht alles nehmen. Also ein Tageslichtbad und die zentrale Lage sind mir schon sehr wichtig. Ich bin auch nochmal um die Maklerprovision drum rum gekommen. 😉 Ich finde diese Checklisten, die man im Internet so findet total hilfreich, besonders wenn man noch nicht so erfahren ist. Diese Checkliste, hat mir besonders geholfen: http://www.deinschrank.de/blog/checkliste-wohnung-mieten/

    Das nächste Projekt ist jetzt der Umzug! Ich freue mich! 😉 Dann noch die Renovierung der neuen Wohnung an und dann habe ich hoffentlich erstmal Ruhe für die nächste Zeit!

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