Umzug – die Checkliste

Sei es nun das Verlassen des mütterlichen Nestes wegen eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, eine Wohnungsvergrößerung in Folge eines Kindersegens oder einfach nur die Lust auf Neues – 4,8 Millionen Haushalte wagen jährlich in Deutschland das Abenteuer Umzug. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Wohnungssuche

Das Wichtigste dabei ist, sich über seine Ansprüche klar zu werden. Wenn es dann zu Fragen wie: „Balkon oder doch große Dachterrasse?“ kommt, sollte man sich genau vor Augen führen, welches Budget man festlegt.

Am besten ist, sich vorher auf dem Immobilienmarkt im auserwählten Ort umzusehen und einen ungefähren Überblick über die Preisklassen zu bekommen. Verschiedenste Internetportale oder Zeitungsausschreibungen sind dafür genau das Richtige.

Bei den verschiedenen Bautypen gibt es natürlich auch Kostenfallen. Eine Altbauwohnung hat sehr oft hohe Wände, dem entsprechend muss man mehr Heizkosten einplanen als bei einem Neubau.

Ebenso wichtig ist bei der Besichtigung im Altbau darauf zu achten, ob die Wände feucht sind oder die Fenster undicht, was noch einmal eine weitere ungewollte Kostenbelastung darstellen könnte.

Des Weiteren wäre bei einer Besichtigung die Helligkeit zu beachten, denn helle Räume sparen Energie für zusätzliches Erhellen durch Lampen. Man sollte sich auch nicht scheuen die Fenster während einer Besichtigung zu öffnen, um den Geräuschepegel des Umfeldes festzustellen.

Man sollte, soweit noch nicht in dem Inserat vorhanden nach den Nebenkosten fragen, denn man darf nicht den Fehler begehen sich sein Budget festzulegen und nach Wohnungen mit Kaltmieten in diesem Preissegment zu suchen, denn dazu kommen noch Nebenkosten wie Heizung und Strom, die ebenfalls bezahlt werden müssen.

Vorsicht! Bei der Wohnungssuche sucht nicht nur der neue Mieter sondern auch der Vermieter. Man sollte also bei einem Besichtigungstermin auf ein gepflegtes Aussehen und eine nette Umgangsform achten, denn vor allem in großen Städten werden oft nur Massenbesichtigungen angeboten, da die Wohnungsnachfrage sehr groß ist.

Dort entscheidet der Vermieter oftmals nach Sympathie. Ebenso kann es vorkommen, dass Einkommensnachweise verlangt werden um die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Ebenso kann nach einem Ausweis oder einer Aufenthaltsgenehmigung gefragt werden, sofern man kein Inländer ist.

Findet man Gefallen an einer Wohnung, will aber trotzdem noch weitere Angebote einholen so ist es ratsam dem Vermieter sein verstärktes Interesse zu bekunden und ihm eine festgelegte Entscheidungsfrist vorzuschlagen. Länger als eine Woche sollte diese jedoch nicht betragen, da es sicher mehrere Interessenten gibt.

Perfekte Wohnung gefunden – was nun?

Nach dem eine Wohnung gefunden ist, der Mietvertrag unterschrieben und der Einzugstermin bereit steht sollte man auf jeden Fall das Übergabeprotokoll genau unter die Lupe nehmen. Es ist sehr wichtig sämtliche Mängel noch einmal zu überprüfen und eventuell noch weitere bestehende Mängel mit in das Protokoll aufzunehmen.

Zählerstände sind auch komplett abzugleichen, denn wenn ein Fehler vorliegt zahlt der Mieter. Das Übergabeprotokoll ist aber nur rechtskräftig, wenn beide Parteien, Mieter und Vermieter es unterzeichnet haben.

Sollten nach Auslauf des Mietverhältnisses neue Mängel entstanden sein werden diese von der Kaution abgezogen. Diese hat meistens eine Höhe von ca. 2 Kaltmieten und sollte in den Finanzplan mit einbezogen werden und das Gleiche gilt auch für eventuelle Provision an den Makler.

Ist es nicht der Bezug der Erstwohnung, so ist außerdem wichtig alte Mietverträge fristgemäß zu kündigen und die verlassene Wohnung in einem Zustand zu übergeben, der im Mietvertrag festgelegt ist (meistens besenrein und geweißt).

Schnellstmöglich sollte auch die Adressänderung bei den Behörden bekannt gegeben werden. Dabei läuft es meistens so ab, dass man sich in dem neuen Ort seine neue Wohnung als Neben- oder Hauptwohnsitz anmelden lässt und die Abmeldung des alten Wohnsitzes automatisch von der Stadt geregelt wird.

Aber nicht nur auf dem Bürgeramt muss man den Umzug melden, sondern auch bei Versicherungsunternehmen, beim Arbeitgeber und dem Finanzamt.

Dazu kommen noch die Finanzinstitutionen in denen man gegebenenfalls ein Konto neu anlegen muss oder dies in eine neue Filiale verlagern. Nach diesen Angelegenheiten wären noch eventuelle Abonnements oder Kataloge umzubuchen.

Ebenso muss man die Stromgesellschaft über den Umzug informieren. Ein schnellstmögliches Überprüfen der Konditionen des Stromanbieters in der neuen Wohnung ist dringend zu empfehlen, da meist der Grundpreis der jeweiligen Stadtwerke gilt, welcher nicht immer der günstigste ist.

Thorben Wengert / pixelio.de

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