Kann der Vermieter dem Mieter Besuch verbieten ?

Generell kann man sagen „nein“. Nur wenn der Besuch länger als 6 Wochen bleibt, kann es Probleme geben.

Jeder Mieter kann in seiner Wohnung Besuch empfangen, so viel wie er möchte. Dabei ist es auch unwesentlich, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuch handelt. Auch die Dauer des Besuches spielt keine Rolle. Der Besuch kann regelmäßig oder unregelmäßig kommen.

Grundsätzlich geht das dem Vermieter nichts an. Hierzu gibt es eine Information des Deutschen Mieterbundes.

Selbst, wenn im Mietsvertrag ein Besuchverbot oder Einschränkungen verankert sind, sind diese als unwirksam anzusehen.

Auch kann der Vermieter nicht von seinem angeblichen Hausrecht Gebrauch machen und den Besuchern das Haus zu betreten, verbieten.

Ebenso kann er auch nicht verbieten, dass der Besucher einen Hund mitbringt. Auch dann nicht, wenn im Haus ein Hundehaltungsverbot besteht. Jedem Mieter steht das Recht zu, dass er Gäste in seiner Wohnung übernachten lassen kann. So kann der Mieter seinen Gästen auch ein Wohnungsschlüssel überlassen, damit sich diese auch in der  Abwesenheit des Gastgebers in seiner Mietwohnung aufhalten können.

Sollten allerdings Freunde oder Verwandte länger als sechs Wochen am Stück länger in der Mietwohnung des Mieters aufhalten, hat der Vermieter allerdings das Recht nachzufragen, ob der Besuch inzwischen ein Mitbewohner oder ein Untermieter geworden ist. Dann müsste natürlich der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt  und um Erlaubnis gefragt werden. Es könnte sein, dass der „Besucher“ an die Betriebskostenumlage beteiligt werden muss.

Weitere und ausführliche Informationen sind beim Deutschen Mieterbund zu erhalten.

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